Deutsch: Im ersten bekannten Siegel des Marktes aus dem späten 16. Jahrhundert erscheint ein gevierter Schild, unter dem das Feld von durchgehenden Wellen ausgefüllt ist, die den Main versinnbildlichen. Wenn auch die zugehörige Legende nur den Ortsnamen enthält, so dürfte doch das Siegel insbesondere von dem Magelrath genannten Ortsgericht geführt worden sein. Da Obernbreit schon 1258 den Grafen von Castell gehörte, bezog Otto Hupp den gevierten Schild auf diese Familie und tingierte ihn silbern-rot. 1448 verkaufte indes die Herrschaft Hohenlohe-Brauneck einen Teil ihrer Besitzungen u.a. Obernbreit als eines der sog. sechs Maindörfer an den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach. Bis 1791 blieb Obernbreit markgräflich und wurde dann für kurze Zeit preußisch. Die Gemeinde leitet ihr Wappen daher vom Zollernschild ab und führt es in Silber und Schwarz.
This file depicts the coat of arms of a German
Körperschaft des öffentlichen Rechts (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are in the public domain.Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the
copyright status of the depiction shown here.
Information
Captions
Add a one-line explanation of what this file represents
{{COAInformation |blazon of = {{de| Wappen von Obernbreit}} {{en| Coat of Arms of Obernbreit}} |blazon = {{de|Geviert von Silber und Schwarz.}} |references = [http://www.historisches-unterfranken.uni-wuerzburg.de/db/wappen/wappen/in...
File usage
The following pages on the English Wikipedia use this file (pages on other projects are not listed):